Wir vertreten unsere Personenbetreuer/innen in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden
Mindestentgeltregelung (Finanzielle Sicherheit, z.B.: bei Vertragsabbruch durch den Kunden) oder Akontozahlungen (= Teilvorauszahlungen des vereinbarten Honorar lt. Personenbetreuungsvertrag)
Verlässliche Informationen zum Pflegeplatz und Aufgabenbereiche
Telefonische Erreichbarkeit (Mo. – Fr.) für alle Anliegen im Rahmen der Personenbetreuung
Keine Verträge mit uns Agenturen
Wir unterstützen unsere Personenbetreuer/innen:
Erledigung behördlicher Wege (z.B.: Finanzamt, Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden, Magistrate, Bezirkshauptmannschaft und Wirtschaftskammern)
Begleitung zu Behörden (z.B.: Finanzamt, Fremdenpolizei,…..)
Begleitung und Vorstellung beim Kunden
Unterstützung beim Betreuungsstart (z.B.: Unterweisungen und Einschulung)
Mediation bei Problemen im Betreuungssystem (z.B.: Kunde, Angehörige, Arzt, …)
Unterstützung bei der Transportorganisation
Bereitstellung aller Dokumente , Verträge und Formulare